Stillegung/Verlegung Abteilung, Versetzung akzeptieren? (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 05.10.2005, 11:02 (vor 6795 Tagen) @ Biggi0001

Hallo Biggi0001,

hier gibt es keine Besonderheiten für Schwerbehinderte. Bei betriebsbedingten Kündigungen gilt selbstverständlich auch der besondere Kündigungsschutz (eine besondere Hürde, "nur". Alos keine Unmöglichkeit). Der Pkt. "..möchte aus pers. Gründen nicht." greift auch nicht.

Klar wenn es in einer anderen Abteilung eine Beschäftigungsmnöglichkeit gibt, wäre dieses ein Pkt. im Rahmen der Prüfung/Anwendung des besonderen Kündigungschutzes bei einer drohenden betriebsbedingten Kündigung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion