Einstellung von schwerbehinderten Menschen bei ca. 250 Beschäftigten (Allgemeines)
Hallo.
» Kann man das so ungefähr in Tabellenform darstellen>
»
Ganz grob, also in etwa aber nur.
Du musst § 73 SGB IX auch einmal lesen und beachten. Weiter auch das Thema Mehrfachanrechnung.
Also am besten sich einmal dann intensiv mit den § 71 ff SGB IX befassen, denn es gehoert mehr in dieses Themenfeld. Wie zB auch Bschaeftigung besonderer Gruppen § 72 SGB IX.
Auch einmal den § 98 SGB IX lesen und den BASchwb auffordern sein Pflichten nachzukommen. Diesen ruhig auch einmal darauf hinweisen, dass ihm ggf sofern er seine Pflichten nicht nachkommt, persoenlich ein OWI gem. § 196 Abs 1 Satz 9 SGB IX, also Geldbuße bis zu 10.000,- droht.
Hinweis: Aus der Meldung gem. § 80 SGB IX kann man die zu erfuellede und erfuellte Pflichtquote entnehmen.
PS: Bei Antworten bitte auch den Hinweistext ueber dem Eingabefeld "Bitte nicht benoetigten zittierten Text loeschen"