Einstellung von schwerbehinderten Menschen bei ca. 250 Beschäftigten (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 01.12.2012, 12:33 (vor 5074 Tagen) @ VFA-K

Hallo.

» Kann man das so ungefähr in Tabellenform darstellen>
»
Ganz grob, also in etwa aber nur.
Du musst § 73 SGB IX auch einmal lesen und beachten. Weiter auch das Thema Mehrfachanrechnung.

Also am besten sich einmal dann intensiv mit den § 71 ff SGB IX befassen, denn es gehoert mehr in dieses Themenfeld. Wie zB auch Bschaeftigung besonderer Gruppen § 72 SGB IX.

Auch einmal den § 98 SGB IX lesen und den BASchwb auffordern sein Pflichten nachzukommen. Diesen ruhig auch einmal darauf hinweisen, dass ihm ggf sofern er seine Pflichten nicht nachkommt, persoenlich ein OWI gem. § 196 Abs 1 Satz 9 SGB IX, also Geldbuße bis zu 10.000,- € droht.

Hinweis: Aus der Meldung gem. § 80 SGB IX kann man die zu erfuellede und erfuellte Pflichtquote entnehmen.

PS: Bei Antworten bitte auch den Hinweistext ueber dem Eingabefeld "Bitte nicht benoetigten zittierten Text loeschen"


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