Stellunganhme Antragsstellerin (Gleichstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.12.2012, 10:44 (vor 4167 Tagen) @ Kaisbv

Servus Kai,

» Habe da ein Kleies Problem und zwar habe ich heute erfahren das eine AN bei
» der AFA einen Gleichstellunsantrag am Laufen hat jetz kamm sie heute zu mir
» und sagte das ihre unterlagen nicht Vollstendig sind und Zwar fehlt ihre
» Stelungsname wie könnte die Lauten >>>
Ich vermute, dass sie die Stellungnahmen der SBV, BR und AG meint.
Diese wird aber erst von der AfA von dir (der SBV), vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber angefordert.
Daraufhin geben diese eine Stellungnahme bei der AfA ab und diese entscheidet daraufhin über den GL-Antrag.
Der Bescheid ergeht dann an die Antragstellerin, den diese (falls positiv) dem AG vorlegt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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