Stellunganhme Antragsstellerin (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 04.12.2012, 11:15 (vor 4168 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ergaenzend zu Han Peter, der Antragsteller muss selbstverstaendlich seinen Antrag auch begruenden. Also darlegen wieso aus seiner Sicht das Beschaeftigungsverhaeltnis aus Gruenden der BEHINDERUNG gefaehrdet ist.

Vielfach liegt leider der Irrglauben vor, jeder der einen GdB von 30 hat kann bzw wird gleichgestellt. Dem ist aber nun einmal nicht so. Daher sollte man sich ueber die Gruende wann eine Gleichstellung erfolgen kann informieren und ggf auch einmal als SBV die Betroffenen.

Unterkagen hierzu findet man ja unter A-Z und in den vielen Forumsbeitraegen hierzu.


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