Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 06.12.2012, 13:17 (vor 4169 Tagen) @ Sven SBV

» vielen Dank für die schnelle Antwort ich gebe das mal so an den BR weiter.
» Aber hätte der AG mich nicht darüber informieren müssen wenn ein
» Schwerbehinderter Kollege oder Kollegin gekündigt werden soll immerhin weiß
» der AG das ein Antrag gestellt wurde am 29.11.2012

Hallo,

der AG hätte Dich "höchstvorsorglich" beteiligen können, muß es aber ausdrücklich nicht.
Wenn dem AG das Antragsdatum 29.11.2012 wirklich bekannt ist, kann er sich jederzeit darauf berufen, daß mit der Antragstellung verbundene Rechtsfolgen des vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 90 Abs. 2a SGB IX erst mit Ablauf des 19.12.2012 eintreten.
Gelingt es ihm, die Kündigung vorher auszusprechen, ist SBV und auch IA eben nicht zu beteiligen.
Deswegen sollte unbedingt, wie in meinem vorherigen Posting angesprochen, die Frage der Antragstellung 2011 oder aber des Telefonkontaktes (= formlose Antragstellung)evtl. vor dem 29.11.2012 geklärt werden.
Das der BR nämlich tatsächlich das Anhörungsverfahren bis zum 20.12.2012 hinauszögern könnte, setzt schon fast einen grenzdebilen AG voraus.

--
&Tschüß

Wolfgang


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