Schulungsanspruch für 2. stv. SBV (Seminare / Fortbildung)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 12.12.2012, 16:51 (vor 4157 Tagen)

Hallo meine lieben,

wie steht es denn eigentlich mit dem Schulungsanspruch für die 2. Stellvertretung der SBV > Ich meine, dass der AG das ablehnen könnte, wenn er wollte, zumal die 2. Stellvertretung in die Arbeit so gut wie gar nicht eingebunden ist, selbst die Teilnahme an den BR-Sitzungen bisher nur 2x wahr genommen hat.


Über eine Antwort würde ich mich freuen, zumal ich nichts in der Suchfunktion gefunden habe!!!:-( oder ich habe den falschen Suchbegriff eingegeben.

Gruß Apanatshi


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