Schulungsanspruch für 2. stv. SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Wednesday, 12.12.2012, 17:35 (vor 4157 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,


» Du darfst mir glauben, dass ich die Suchfunktionen genutzt habe - aber ich
» will nicht wissen ob mein 1. Stellvertreter einen Anspruch hat
» sondern mein 2. Stellvertreter, der in keinster Weise regelmäßig in
» die Arbeit mit einbezogen worden ist und wird und auch nicht teilnimmt,
» wenn er als Ersatz bei Sitzungen geladen wird. Einen Schulungsanspruch hat
» man denke ich erst, wenn eine ständige oder regelmäßige Heranziehung zu
» Aufgaben erfolgt.
Hast Du einmal meine Antwort und das Urteil gelesen>
Freistellung unter bestimmten Umständen für den zweiten Stellvertreters zur Schulung möglich.

Daraus ergibt sich ggf für Dich die Antwort, NEIN geht bei Dir nicht. Da Ihr bei euch diese Anforderungen nicht erfüllt.´

Das Gesetz kennt im Grundsatz nur Schulungsanspruch für die VPSchwb. Wieder auch vergleichbar mit dem Schulungsanspruch bei BR/PR und im Grundsatz nicht für die Ersatzmitglieder des BR/PR.


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