Schweigepflicht (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 14.12.2012, 17:24 (vor 5060 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,

die Koll ist ja aber bestimmt noch etreichbar, so dass man die Infos weitergeben kann.

Weiter sollte man stets nach einer Kündigung innerhalb der 3 Wochenklagefrist eine Klage prüfen. Denn oftmals bestehen Chancen zu mindest ggf auf Abfindungen.


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Diesen Hinweis über dem Textfeld doch bitte beachten. Erspart unnötig lange und dann gf unübersichtliche Beiträge.


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