Schweigepflicht (Allgemeines)
Hallo,
die Koll ist ja aber bestimmt noch etreichbar, so dass man die Infos weitergeben kann.
Weiter sollte man stets nach einer Kündigung innerhalb der 3 Wochenklagefrist eine Klage prüfen. Denn oftmals bestehen Chancen zu mindest ggf auf Abfindungen.
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Diesen Hinweis über dem Textfeld doch bitte beachten. Erspart unnötig lange und dann gf unübersichtliche Beiträge.