Stellenplan / Personalausschuss (Allgemeines)
Hallo sehr geehrte Forumsleser, Hallo hochgeschätzter Herr Semmler
Wie darf ich das verstehen> Das man als SchwbV nicht dran teilnehmen darf>
» » Auch am Personalausschuss (Stadtratsmitglieder)>
» Dies ist ein "Ausschuß" des Arbeitgebers.
Das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung erstreckt sich auch auf die Sitzungen der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der Betriebsräte und Personalräte. Dies sind sowohl die Sitzungen des Betriebsausschusses gemäß § 27 BetrVG als auch die weiteren Ausschüsse wie Personal-, Sozial-, Wirtschafts-, Ergonomieausschuss usw. (§ 28 BetrVG) und der Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG.
mfg Sascha