Abstimmung Ausschluß SBV (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 20.01.2013, 12:19 (vor 4132 Tagen) @ Paule

» Hallo,
Hallo,
»
» Gibt es Entscheidungen>>
Die letzte mir bekannte ist vom OVG Lüneburg vom 29.01.1982. Seitdem ist das vollkommen unstrittig, das die SBV auch an der Abstimmung des PR/BR teilnehmen darf.
»
» Was sagen Gewerkschaften dazu>>
Sollen die Gewerkschaften Deine Arbeit machen >
»
» Warum denken PR oft, sie können machen was sie wollen>>
Das funktioniert nur, wenn auf beiden Seiten (PRe/BRe und auch SBVen) sich Unkenntnis, Unwillen und gockelhaftes Verhalten mischen. Da muß man als SBV auch mal mit den Vorteilen werben, die die Rechte der SBV auch für den PR/BR in vielen Fällen bringen können. Dafür braucht es natürlich fundierte Rechtskenntnisse um zB die Möglichkeiten und Grenzen des § 99 SGB IX in der Zusammenarbeit mit PR/BR darstellen zu können.
Da ich selber auch Teamer für SBV-Grundschulungen bin, bin ich regelmäßig entsetzt, wenn ich sehe, wie lange sich manche SBVen schon mit dem ersten Grundseminar Zeit lassen und/oder hoffnungslos überfordert sind, wenn es mit "Schmusekurs" ggü. AG und/oder PR/BR keine Ergebnisse gibt.
Das betrifft auch viele Anfragen hier. Letztendlich hättest Du nämlich, so hart es klingt, mit einer vernünftigen Grundschulung und einem anständigen Kommentar (ganz egal ob Knittel, Düwell, Neumann/Pahlen etc.) sowie einer angemessenen Konfliktbereitschaft die Frage locker selbst lösen können müssen
» Gruß Paule

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion