Minderleistung (Hilfsmittel)
Hallo Susanne,
evtl. wirfst Du da was durcheinander:
"Minderleistungszuschüsse" werden idR gewährt, wenn auch nach Ausschöpfung aller dem AG zumutbaren sonstigen Möglichkeiten des § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX - auch Hilfsmittel - weiterhin eine erhebliche Leistungseinschränkung bestehen bleibt, sei es bei Arbeitsqualität bzw. -güte oder aber durch erhöhte Fehlzeiten.
Grundlage ist § 27 SchwbAV:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html[/link]
Allerdings gehört auch die Beantragung dieser Leistung zu den Angelegenheiten, die der AG vorab mit der SBV zu erörtern hat.
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&Tschüß
Wolfgang