Minderleistung (Hilfsmittel)

hackenberger, Tuesday, 29.01.2013, 20:50 (vor 4111 Tagen) @ albarracin

Hallo Susanne,

ergänzend zu Wolfgang noch.

Der AG muss solches nicht vorher mit dem Betroffenen besprechen, doch es macht Sinn und gute AG besprechen es auch vorher. Sie erklären den Betroffenen, dass es für sie nichts nachteiliges ist, sondern es der Sicherung der Beschäftigung dient.

Der AG hat hier einen Leistungsanspruch welchen er nutzen kann.


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