Betriebsübergang nach BGB 613a (Allgemeines)
Hi Bernd,
ist ein wenig kompliziert, aber ich versuche es mal
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In einem Konzern mit ca. 20 GmBHs werden mehrere Betriebe jetzt nach Region zusammen gelegt, vorher nach Geschäftsfeld, daraus entstehen ca 10 neue GmbHs.
Es gibt KBR/KSBV/GSBV/GBR/SBV/BR
In NRW werden Betrieb a, b, c 2014 zusammengelegt.
In jedem Betrieb SBV und BR
A: 460 MA ein einziger Betrieb, BR (unser Vorsitzender ist auch stellvertretender KBR) ich SBV (und 2. Stellvertreter KSBV, SGB9 §97.2). Unsere GmbH gibt es nur in NRW
B: 330 MA ein Betrieb ( vorher mehrere eigenständige Betriebe in ganz BRD mit ca 2600 MA)
C: 3 eigenständige Betriebe 74MA / 320MA / 220 MA in NRW (vorher 8 eigenständige Betriebe in BRD mit ca 3600 MA)
Bei den Betrieben B und C gibt es zur Zeit auch eine GSBV, da einzelne Betriebe 2014 aber regional (NRW) zusammengelegt werden (wie oben aufgeführt), erlicht das Amt der GSBV in B und C> Habe ich dann das Übergangsmandat der GSBV in B und C inne> Wann muss neu gewählt werden (SBV/GSBV/KSBV)>
Ich hoffe, dass ich es einigermaßen gut dargestellt habe
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Hoffe auf eine schöne klärende Antwort.
Viele Grüße
Robbi