Betriebsübergang nach BGB 613a (Allgemeines)

Robbi, NRW, Tuesday, 05.02.2013, 18:02 (vor 5007 Tagen)

Hi Bernd,

ist ein wenig kompliziert, aber ich versuche es mal ;-).
In einem Konzern mit ca. 20 GmBHs werden mehrere Betriebe jetzt nach Region zusammen gelegt, vorher nach Geschäftsfeld, daraus entstehen ca 10 neue GmbHs.
Es gibt KBR/KSBV/GSBV/GBR/SBV/BR


In NRW werden Betrieb a, b, c 2014 zusammengelegt.

In jedem Betrieb SBV und BR

A: 460 MA ein einziger Betrieb, BR (unser Vorsitzender ist auch stellvertretender KBR) ich SBV (und 2. Stellvertreter KSBV, SGB9 §97.2). Unsere GmbH gibt es nur in NRW
B: 330 MA ein Betrieb ( vorher mehrere eigenständige Betriebe in ganz BRD mit ca 2600 MA)
C: 3 eigenständige Betriebe 74MA / 320MA / 220 MA in NRW (vorher 8 eigenständige Betriebe in BRD mit ca 3600 MA)

Bei den Betrieben B und C gibt es zur Zeit auch eine GSBV, da einzelne Betriebe 2014 aber regional (NRW) zusammengelegt werden (wie oben aufgeführt), erlicht das Amt der GSBV in B und C> Habe ich dann das Übergangsmandat der GSBV in B und C inne> Wann muss neu gewählt werden (SBV/GSBV/KSBV)>

Ich hoffe, dass ich es einigermaßen gut dargestellt habe ;-).:-D .

Hoffe auf eine schöne klärende Antwort.

Viele Grüße
Robbi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion