Mehrarbeit am Wochenende (Allgemeines)
Hallo.
» Hat er also nur Anspruch auf Befreiung an den Samstagen>
Nein, der Schwerbehinderte hat gem §124 SGB IX nur Anspruch auf Freistellung von MEHRARBEIT, nicht auf Freistellung sonstiger Art, also Regelarbeit.
Wenn also der Feisrtagsdienst keine Mehrarbeit ist, hier ist die BAG Rechtsprechung zur Frage was ist Mehrarbeit zu beachten, kann der Schwerbehinderte sich NICHT auf § 124 SGB IX berufen.
Das Urteil findet man auf der Sonderseite Urteile.
Weiter sollte man auch wegen der Glaubwürdigkeit darauf achten, dass wenn man sich auf § 124 SGB IX beruft, keinen Nebenjob ausübt. Denn § 124 SGB IX soll ja vor Überbelastung schützen.
PS: Bitte das Profil vervollständigen.