Mehrarbeit am Wochenende (Allgemeines)
Hallo.
»
» » Nun habe ich hier im zweiten Absatz gelesen,daß kein genereller Anspruch
» » besteht.
» »
» » http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
» Dieser hier angesprochene Absatz bezieht sich auf reguläre Sonn und
» Feiertagsarbeit, also nicht auf Mehrarbeit.
Hat er also nur Anspruch auf Befreiung an den Samstagen>
Das lässt sich "Arbeitstechnisch" nicht lösen.
Die Wochenenden gehören zum Berufsbild dazu. Er muss den WE-Dienst allein verrichten.
Wie kann ich hier §81 SGB9 Abs.4 dafür verwenden>
MfG Adam