Neuwahl MA krank (Wahlen)
Hallo Ralf,
die Frage wurde doch mit Hinweis auf die rechtlichen Regelungen und den Hinweis auf den Inhalt der Sonderseite wo man u.a. auch die Wahlbroschüre findet beantwortet.
Das Gesetz und die SchwbVWO sieht beim vereinfachten keine Briefwahl der SchwbV vor. Wenn ggf nur 1 Wahlberechtigter zur Wablversammlung erscheint, dann wählt halt nur der eine.
Wichtig ist nur,
1. der BR kann hier nur im Rahmen eines BR Beschlusses handen. Es kann hier also NIVHT einfach einmal ein BRM so handeln.
2. Der § 94 SGB IX und die SchwbVWO sind zwingend auch was die Einleitung und Einladung/Aushang und Ablauf der Wahl/Wahlversammlung und auch das Teilnahmerecht (Nichtöffentlichkeit) betrifft zwingend einzuhalten.
3. Es gelten hier NICHT die Regelungen betreffend der BR Wahl. Dieses verwechseln BRM leider immer wieder.