Zuständigkeit (Allgemeines)
Hallo,
der AG muss aber die SchwbV auch über den Sachverhalt informieren, was er dann aber auch örtlich kann. Denn es sind Schwerbehinderte von der Maßnahme betroffen und die Mandate entfallen. Also § 95 Abs 2 SGB IX denn die AN werdenin einen neuen Betrieb überführt.
Doch zu Infoveranstaltungen s. oben.