Zuständigkeit (Allgemeines)
Hallo,
» In der Einladung steht Betriebsräte in NRW, es sind alle 5 BR's.
Wie Hans-Peter ja schon bemerkt hat, bist Du doch als BR dabei.
Der AG kann und sollte ggf auch weil es ihm den Prozess des § 95 Abs.2 SGB IX erleichtert die SchwbV auch mit einbeziehen, muss es aber nicht. Da hat man also einen möglichen Ansatz für ein Gespräch mit dem AG. Denn dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.
Der AG darf sich sowohl mit der/den SchwbV wie auch mit den BR alleine unterhalten. Ausnahme die Monatsgesprche § 74 BetrVG.