Einigungstelle (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.02.2013, 11:56 (vor 4998 Tagen) @ darling

Servus Darling,
nachdem dies eine klassische Einigungsstelle nach BetrVG und du nicht als Beisitzer benannt bist ist das Teilnahmerecht ausgeschlossen, weil das Einigungsstellenverfahren i.d.R. nicht öffentlich ist.
Somit haben nur 7 Personen (3 vom BR, 3 vom AG und der Vorsitzende) Teilnahmerecht.

Die 3 Personen vom BR beraten bzw. verhandeln aber "nur" im Auftrag des BR. Somit kannst du in den regelmäßigen Sitzungen deine Ideen bzw. Meinungen kundtun bzw. wenn es um einen sbM Koll. geht kann / soll der BR vorher mit dir reden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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