Neuling braucht eure Hilfe (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 15.02.2013, 15:42 (vor 4110 Tagen) @ Tino1975

Hallo Tino,

» mein Problem:
es gibt keine Probleme, nur Lösungen ;-)

» Wir haben letztes Jahr eine SBV für unseren Standort gewählt (soweit
» sogut),
Super ;-)

» da wir aber noch 2 weitere Standorte in Deutschland haben und in diesen
» Standorten ist keine SBV gewählt.
» Jetzt sieht es doch so aus das ich meines erachtens und meines
» Wissensstandes(vllt.auch falsch)automatisch die SBV der anderen Standorte
» übernehme.

» RICHTIG>
Nein!

Schaue einmal ins SGBI IX § 97 Abs. 6 Satz 1
1 Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist;-...

Also, die Zuständigkeit der Vertretung der Schwerbehinderten in Betrieben ohne SchwbV liegt einzig bei der GSchwbV.

Lt. Profil, was leider nicht ganz vollständig ist (es fehlt die Angabe des geltenden Arbeitsrecht (wohl BetrVG) und die Anzahl der Schwb), bist Du SchwbV, also örtl.

Die GSchwbV hat weiter dann die vorrangige Pflicht in Betrieben ohne SchwbV auf Wahlen hinzuwirken sofern dort welche möglich sind.

Der BR kann im übrigen NIE die Rechte einer gem. SGB IX gewählten SchwbV wahrnehmen. Dazu fehlt ihm das Mandat. Die Rechte und Aufgaben des BR/GBR sind im BetrVG beschrieben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion