Neuling braucht eure Hilfe (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 15.02.2013, 17:08 (vor 4110 Tagen) @ Tino1975

Hallo Tino,

» Es gibt doch aber keine GSchwbV, an den 3 Standorten gibt es eine SBV nur
» an unserem Standort und das bin ich+mein Stellvertreter.

Wenn es einen GBR gibt, muss auch eine GschwbV gewählt werden, § 97 SGB IX. Gibt es aber im Unternehmen nur eine SchwbV, so gilt auch hier wieder § 97 SGB IX, hier dann der Satz 2
"Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr."

Dann muss diese aber in den anderen Betrieben sofern möglich auf Wahlen hinwirken. Wahlen in diesen Betrieben können dann auch nur von der GSchwbV bzw der SchwbV welche nach § 97 Abs. 1 Satz 2 diese Aufgaben wahrnimmt eingeleitet werden.

Hinweis: Wahrnehmung bedeutet, sie ist keine gewählte GSchwbV!!

Folge, sobald eine weiter SchwbV gewählt ist müssen diese dann die GSchwbV wählen. Damit endet dann die Wahrnehmung der Aufgaben der GSchwbV. Das Mandat nimmt dann die dann gwählte GSchwbV wahr.

Hinweis: Bei nur zwei Wahlberechtigten VPSchwb können diese sichi hier darauf verständigen wer das Mandat der GschwbV und des Stelli wahrnimmt. Gibt es keine Verständigung erfolgt Losverfahren.

» Sorry das mein Profil noch nicht vollständig ist werde es am WE
» vervollständigen.
» Es gilt dsa BetrVG und die Anzahl beträgt momentan 4 Schwb. und 1
» Gleichgestellter.
Dieses bitte im Profil nachtragen


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