teilweise unter 5 Schwb. Personen (Wahlen)

christian52, NRW, Tuesday, 26.02.2013, 12:12 (vor 4985 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» § 94 Abs. 1 SGB IX ist so zu interpretieren, daß es nur auf die Zahl der
» Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Wahl ankommt.
» Sinkt die Zahl der sbM während der Wahlperiode vorübergehend unter 5, ist
» dies nicht relevant.
» Wenn Du also im Herbst 2014 wieder 5 sbM hast, kannst Du eine neue Wahl
» einleiten.
» Kümmere Dich also um Deine Wahlberechtigten, zB durch Gleichstellungen (ein
» Thema, daß viele SBVen leider vernachlässigen).

Hallo Wolfgang, recht herzlichen Dank für die schnelle Rückinformation.
PS: Danke für den Tipp der Gleichstellung - bei meinen "Schäfchen" sind bereits 2 Gleichgestellte.

Mit freundlichenGrüßen
christian52


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