Personalfragebogen (Allgemeines)
Hallo Steven,
» sorry, ich hatte nur kurz überflogen. Leider hat man nicht immer die Zeit
» nebenbei sorgfältig zu schauen. Ich bin nicht freigestellt und habe ganz
» nebenbei auch noch meine "normale" Arbeit.
Ja, wie viele. Doch auch ohne pauschale Freistellung hat man gem. SGB IX § 96 die Mandatszeit welche man nach bestem Wissen und Gewissen benötigt.
» Der Personalfragebogen bezieht sich nicht auf Einstellungen sondern auf die
» Mitarbeiter die schon im Betrieb beschäftigt sind.
Auch hier sind es Personalfragebögen und auch dieses haben wir in Forumsbeiträgen, findet man also in Beiträgen, wie auch die Grundsatzfrage der Offenbarungspflicht. Diese wird ja hier angesprochen. Also mal bitte die Suchbegriffe "Offenbarungspflicht, Personalfragebögen, Fragebögen und Frage nach Schwerbehinderung" nutzen.
Es gibt nur die eine Ausnahme betrffen Pflicht zur Offenbahrung, wenn es um anstehende Kündigungen und deren gesetzl. Vorbereitung geht. Dazu hatten wir ja auch Beiträge und das entsprechende BAG Urteil.
PS Bitte auch diesen Hinweis über dem Eingabefeld beachten.
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