Personalfragebogen (Allgemeines)
Hallo,
ich hatte schon auf die Fakten und Rechte hier hingewiesen und auch auf die EINZIGE Ausnahme betreffend anstehender Kündigungen. In sofern bis auf diese eine Besonderheit keine Änderung gegenüber der alten Rechtslage und auch der älteren Beiträge.
Fazit: Das Grundsatzthema hier ist ja "Offenbarungspflicht Ja oder Nein" und darf ich lügen (grundsätzlich bis auf die einen Ausnahme), Antwort JA!
Auch hat sich bis auf die eine Ausnahme nichts daran geändert das die Rechtslage hier mit der Rechtslage betreffen der Frage nach Schwangerschaft nichts geändert.
Es spielt somit bis auf die eine Ausnahme keine Rolle, ob der Fragebogen bei Einstellung oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis Thema ist. Es geht wie auch schon geschrieben um die Grundsatzfrage der Offenbahrung Ja oder Nein!
Kontextlink:
[link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000006713&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]jurisPR-ArbR 12/2013 Anm. 1[/link]