Zusammenarbeit SBV & MAV (Allgemeines)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei der Frage " Wie kann ich die Vorsitzende dazu bewegen zukünftig die Rechte der SBV zu beachten >" habe ich mich offensichtlich nicht ganz klar ausgedrückt.
Ich meinte u.a. Vorfälle bei denen die MAV - Vorsitzende mich über Maßnahmengespräche mit dem Integrationsamt nicht informiert hat oder in einem anderen Fall nicht auf die SBV im Betrieb, sondern auf externe Stelle hingewiesen hat. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, muss sie auch hierbei die SBV nicht informieren >>
Hätte der AG mich dann nicht vor Einleitung der Maßnahme bzw. der Gespräche informieren müssen, da er bei vielen dieser Gespräche anwesend war, oder verstehe ich § 95 Abs. 2 da falsch >>
Der Sachbearbeiter vom Integrationsamt steht auf dem Standpunkt, dass er die Interessenvertretungen im Betrieb nicht über anstehende Gespräche bzw. Maßnahmen informieren muss, sondern das dies der AG tun müsse.
Stimmt das so > Und falls ja, müsste ich doch § 95 Abs. 2 Satz 2 anwenden können, wenn mir z.B. ein Gesprächstermin mit dem Integrationsamt kurzfristig mitgeteilt wird. (Da ich mit geistig beeinträchtigten Menschen arbeite und oft der einzige hauptamtliche Mitarbeiter in der Gruppe bin, muss ich Termine in der Regel ca. 1 - 2 Wochen vorher einplanen, damit die Gruppe dann besetzt ist)