Integrationsvereinbarung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 12.10.2005, 20:53 (vor 6779 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

zur Frage "Vorteil für den AG", ganz einfach auch der AG hat eine Grundlage auf die er sich berufen kann.

Ja, lade das Integrationsamt ruhig zur Unterstützung der Beratung ein.

Du findest über "suchen" hier auf den Webseiten auch noch viele Infos zum Thema. Regeln solltest Du in der InTV u.a. besonderheiten welche gerade im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten für deine Bereiche geltende Besonderheiten. Wie auch z.B. die Themen:

- was soll unternommen werden um möglich viele Schwerbehinderte beschäftigen zu können.
- Beschäftigung von schwerbehinderten Praktikanten
- Maßnahmen/Dinge welche es erleichtern das Schwerbehinderte beschäftigt werden können. Hierzu können z.B. auch besondere Parkregelungen/Parkerleichterungen/ Bereitstellung von Behindertenparkplätze zählen.
- besondere Ausbidungs-/Weiterbildungsmaßnahmen für Schwerbehinderte

usw.

PS: Bitte in der InTV auch vermerken, dass diese auch Anwendung findet auf Behinderte (GdB < 50) und Gleichgestellte


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