Schweb in der aktiven Phase der ATZ (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Thursday, 18.04.2013, 15:47 (vor 4035 Tagen) @ PBSchweb

Hallo,

hier ist nun durch das Handeln, der Beantragung und Zuerekennung einer Schwerbehinderung, also GdB 50 ein Störrfall in der ATZ eingetreten.

Daraus können sich nun Nachteile für die Koll. ergeben.

Google einmal "Störrfall Altersteilzeit" oder/und "Störrfall ATZ" bzw "Folgen des Störrfall A...."

Dann sollte man sich mit Fachleuten, zB beim VdK auf diesem Gebiet besprechen.

Es ist eigentlich kein Thema der SchwbV. Denn es ist keine Sache des SGB IX, Teil 2. Es gibt auch keine Sonderregelungen bei der ATZ für Schwbs.

Eine SchwbV sollte sich in laufender ATZ auch hier mit Anregungen eine Schwerbehinderung daher stets zurückhalten. Es kann zu erheblichen Problemen und finanziellen Einbußen für die Betroffenen kommen.

Kontextlink
Behandlung der sog. »Störfälle«


Hinweis:
Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht!

Ein Fachanwalt des VdK hat in einer ArbGr für SBV auch extra auf große mögliche Probleme und ggf merkliche finanzielle Probleme/Verluste hingewiesen dei auftraten können, wenn ein Störrfall in der ATZ eintritt. Denn wenn ein AG ggf. vorher auch weil er Mittel des Staates für die ATZ in Anspruch nehmen konntem welche es bei einem nun neuen ATZ Vertrag nicht merh erhält einer solchen nun neuen ATZ nicht zustimmen.

Daher hat er auch dringend davor abgeraten während der laufenden ATZ einen Antrag auf Schwerbehinderung ohne fachliche Beratung auch zu möglichen Folgen der ATZ zu stellen.


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