Frage zu einer Zustimmung (Kündigung)

hackenberger, Monday, 29.04.2013, 10:21 (vor 4023 Tagen) @ Motz

Hallo,

nein, zuerst zum Anwalt, dann auch ggf via Anwalt Widerspruch beim IA.

Denn, erst gilt es die Kündigung rechtzeitig und rechtskonform anzugehen. Hier hat man ja nur 3 Wochen Zeit. Weiter dürfte ein Anwalt, hier aber unbedingt darauf achten, dass er nicht nur ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, sondern auch das Thema "SGB IX" gut beherscht.

Hier kann man ggf bei VdK einmal anfragen ob diese einem einen guten Anwalt empfehlen können. Denn der VdK hat gute Anwälte betreffend der SGB, diese sind meist auch Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Wichtig: Wenn man nicht fristgerecht eine Kündigungsschutzklage eingelegt hat (3 Wochenfrist), wird auch eine ggf rechtswidrige Kündigung gültig.


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