Tagesordnung ohne weitere Unterlagen (Umgang mit BR / PR)

Ironie, Monday, 13.05.2013, 10:37 (vor 4019 Tagen) @ hackenberger

Grüß Dich Bernhard,

im BetrVG § 29 Abs. 2, Einberufung der Sitzungen,
hatte ich nachgesehen, nur steht dort nichts darüber,
inwieweit relevante Unterlagen zur Tagesordnung
gehören.
(Eine Grundschulung BetrVG habe ich besucht, nur konnte
dort das Problem abschließend nicht geklärt werden.
Der Dozent (Arbeitsrichter) war der Meinung, die relevanten
Unterlagen gehörten mit zur sach- und formgerechten
Information, unsere BR-Mitglieder sind anderer Meinung.
Diesen wird allerdings bei uns die Tagesordnung samt allen
Unterlagen per E-Mail geschickt.)

Auch weil ich lediglich halbtags beschäftigt bin, sogar an
Gremien nur sporadisch teilnehmen kann, meine Stellvertreterin
BR-Sitzungen oder -Ausschüsse verweigert (Stichwort "Hintern platt
sitzen), würde selbst eine verabredete Einsehnahme im BR-Büro
aufgrund des hohen Zeitaufwandes mein Überstundenkonto gewaltig
sprengen. (Ich benötige eine Leselupe - lange Lesedauer - oder
einen großen Bildschirm.)
Insofern hatte ich gehofft, dass es die Möglichkeit des
"zwischendurch-mal-eben-Informierens" geben würde.

Trotzdem danke!

Ironie


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