Einsicht in Fragebogen (Gleichstellung)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Friday, 24.05.2013, 12:53 (vor 3997 Tagen)

Hallo an alle.
Habe folgende Situation:
Ein Kollege hat einen GL Antrag gestellt, und die Fragebogen, wurden an den AG, den BR und mich weitergeleitet.
Da es mein erster Fall war, habe ich mir alles gut überlegt, was da hinein kommt. Habe auch eine Anlage, mit näheren Erklärungen dazu geschrieben.
Das ganze, habe ich in einem an die AfA adressierten Umschlag, an die Personalabtlg. zurück gegeben.
Nun rief mich die Dame der Personalabtlg. an, und fragte, ob sie den Umschlag öffnen, und Kopien der Beurteilung anfertigen darf.
Bei anderen Fällen, die in einer Firma unseres Konzerns vorkamen, hätte sie dies, im Einverständnis mit der dortigen SBV, gemacht.
Ich habe ihr dies nun noch nicht erlaubt, weil ich eigentlich der Meinung bin, dass meine Beurteilung, den AG nichts angeht.
Liege ich damit richtig, oder gibt es dafür Vorschriften, betreffend des Datenschutzes>
Schon jetzt danke für Antwort, und allen ein erholsames Wochenende.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion