Einsicht in Fragebogen (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 24.05.2013, 13:30 (vor 3996 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

bei der Stellungnahme der SBV besteht immer die latente Gefahr, daß Du inhaltlich mehr über den Antragsteller anführst, als dem AG bekannt ist und damit dem Betroffenen u.U. schadest.
Wenn Du für die Offenbarung Deiner Stellungnahme ggü dem AG nicht die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen hast, bist Du ständig in Konflikt mit der Strafandrohung des § 155 Abs. 1 SGB IX.
Ich stimme zwar idR meine Stellungnahme mit dem BR ab - habe aber auch dann immer die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorher eingeholt.
Abgesehen davon sehe ich aber auch sonst keinen Grund, warum der AG diese Stellungnahme sehen sollte. Aus gutem Grund hat der AG auch sonst keinerlei Beteiligungsrechte im Gleichstellungsverfahren, da er nicht als Verfahrensbeteiligter gilt.

Ich würde an Deiner Stelle eher die anderen SBVen im Konzern - evtl. über die KSBV - ansprechen, ob ihnen eigentlich klar ist, was sie da tun, wenn sie der Personalabteilung Einblick gestatten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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