Bescheid der BG und Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
da die BG keinen "GdB" sondern einen "MdE" feststellt, ist mit einem MdE 40 zwingend ein Rentenanspruch verbunden gem. § 56 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
Da dieser Rentenanspruch grundsätzlich nicht mit Arbeitseinkommen verrechnet wird, könnte den Einschränkungen des AN nach dem Unfall zB durch eine Teilzeitlösung Rechnung getragen werden.
--
&Tschüß
Wolfgang