Bescheid der BG und Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.05.2013, 18:34 (vor 3997 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

da die BG keinen "GdB" sondern einen "MdE" feststellt, ist mit einem MdE 40 zwingend ein Rentenanspruch verbunden gem. § 56 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

Da dieser Rentenanspruch grundsätzlich nicht mit Arbeitseinkommen verrechnet wird, könnte den Einschränkungen des AN nach dem Unfall zB durch eine Teilzeitlösung Rechnung getragen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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