Bildschirmgröße (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 17.10.2005, 09:30 (vor 6775 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

hier gibt es keine bestimmte, feste Wert. Es kommt einfach darauf an, dass die Behinderung einen größeren Bildschirm erforderlich macht. Oder aber einfach auch die Art und der Umfang der Bildschirmtätigkeit. So haben in meinem betrieb auch Nichtbehinderte (gut Sehende) teils einen großen Monitor. Hier sollte wie stets im Leben die Einsicht und die Vernunft der treiben Faktor sein.

Bei Behinderten hilft in allen Fällen eine entsprechende Bestätigung/Bescheinigung/Empfehlung des Augenarztes und/oder Betriebs-/Werkarztes weiter.

Solltet ihr aber Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die zusätzlichen Kosten eines größeren Monitors beantragen wollen, so muss sich aus der Behinderung heraus einen entsprechender Grund für die Beschaffung/Notwendigkeit ergeben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion