Hilfsmittel (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 31.07.2013, 10:44 (vor 4832 Tagen) @ c.amio

Hallo,
es kommt darauf an, an wen der Förderbescheid gerichtet war. Da der AG einen Eigenanteil gezahlt hat, deutet einiges darauf hin, daß auch der Förderbescheid an den AG gerichtet war.
Damit ist aber grundsätzlich der AG der Eigentümer der Arbeitsplatzausstattung geworden und kann nach Ausscheiden des AN frei über die Ausstattung verfügen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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