Hilfsmittel (Allgemeines)
Hallo,
Leistungsträger haben ggf im Bescheid eine Aussage, was zu erfolgen ist wenn ein Hilfsmittel vor Abschreibung nicht mehr benötigt wird (Eigentumsvorbehalt).
So hatte ich es zB bei PC Arbeitsplätzen für Blinde.
Es ist grundsätzlich auch hilfreich wenn das Besitzrecht bei AG liegt. Denn dann ist er auch für den Erhalt (ggf Reparatur usw) verantwortlich. Bei elektrischen/ elektronischen Hilfsmittel ist ja auch die Frage der technischen Sicherheit und wer ist hier verantwortlich. Weiter auch der Haftung bei Schäden am/durch dieses Hilfsmittel
Weiter stellt sich dann auch nicht die Frage, darf ich fremdes/privates Eigentum in den Betrieb einbringen>
Ich hatte daher ststs in Absprache mit den Betroffenen den Leistungsanspruch an den AG abgetreten. Dieses hatte auch für den Leistungsträger (DRV) den Vorteil, dass er die Mehrwertsteuer sparte, da der AG vorsteuerabzugsberechtig ist. Somit war dann der Zuschuß ggf höher.