Kündigung in sechswöchiger Probezeit (Kündigung)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 28.08.2013, 10:53 (vor 3902 Tagen)

Verehrtes Forum,

eine kürzlich in der Informations- und Kommunikationsabteilung (IuK)eingestellte sb Person GdB 50 (multiple Sklerose) mit befristeten Arbeitsvertrag soll in der recht kurzen Probezeit von sechs Wochen gekündigt werden. Es wird vorgeworfen, durch mangelnde Absprache im Team unrichtige Daten in das System eingestellt zu haben, worauf die Leitung der IuK dies korrigieren musste. Offiziell wird von einer notwendigen Datenrücksicherung gesprochen. Dazu gab es mit allen Beteiligten ein Gespräch wobei sich die Person keiner Schuld bewusst war. Vom Arbeitgeber wird dies als Uneinsichtigkeit ausgelegt und hinzugefügt, dass auch das Verhalten der Person zu beanstanden sei; seitens des AG wird die Auffassung vertreten, die Person würde insgesamt nicht in das Team passen. Einen schriftlichen strukturierten Einarbeitungsplan oder ähnliches gab es nicht, die Einarbeitung erfolgte ausschließlich mündlich.

Die SBV, der Personalrat und auch das Integrationsamt haben hier keine Mitbestimmung und deshalb sehe ich hier eine menschliche Tragödie auf uns zukommen, zumal ich mich in der damaligen Auswahlkommission sehr für die sb Person eingesetzt habe. Hat jemand noch eine Idee, wie der Person zu helfen ist, z.B. Bitte an den AG um Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 31.12.2013 = faktische Verlängerung der Probezeit, jedoch mit Risiko für Sperre bei der Arbeitsagentur, wenn nicht weiterbeschäftigt wird).

Gruß Roland


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