Kündigung in sechswöchiger Probezeit (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 29.08.2013, 13:01 (vor 3901 Tagen) @ Bitmix

Hallo Roland,

Vorsicht mit Beratungen oder Aktionen, welche am Ende bei der Betroffenen eine Sperre bei der AfA einbringt. Sie könnte Dich dann ggf zivilrechtlich in Regress nehmen.

Man kann hier nur den AG bitten ggf seine Kündigung nochmals zu überlegen. Weiter prüfen ob ggf die AfA bereit wäre dem AG bei Rücknahme der Kündigung mit Leistungen (Lohnkostenzuschuss) entgegen zu kommen


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