Akkordarbeit (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 21.10.2005, 12:49 (vor 6771 Tagen) @ Johnny

Hallo Jonny,
das wäre Arbeitsverweigerung und könnte zur Kündigung führen.
Es bedarf einer handfesten Begründung, also auch mit ärztlicher Bescheinigung/Gutachten, warum aus gesundheitlichen Gründen der Schwerbehinderte keine Akkordarbeit mehr machen sollte/kann. Und dann ist es die Fürsorgepflicht des AG, die ihn somit zum Handeln zwingt.

Akkordarbeit hat nichts mit §124 SGB IX zu tun, in dem es um Mehrarbeit geht.

Grüße
J.Schmitt


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