Akkordarbeit (Allgemeines)
Hallo Jonny,
mit einer entsprechenden ärtzlichen Begründung läßt sich ggf. mit dem § 81 eine herausnahme aus der Akkortarbeit ermöglichen. Sollte aber eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich sein, weil es nur entsprechende Akkordarbeitsplätze im Betrieb gibt, könnte eine personenbedingte Kündigung drohen.