Akkordarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 21.10.2005, 18:25 (vor 6770 Tagen) @ Sozialportal

Hallo Jonny,

mit einer entsprechenden ärtzlichen Begründung läßt sich ggf. mit dem § 81 eine herausnahme aus der Akkortarbeit ermöglichen. Sollte aber eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich sein, weil es nur entsprechende Akkordarbeitsplätze im Betrieb gibt, könnte eine personenbedingte Kündigung drohen.


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