Ablehnung eines Seminares (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 21.10.2005, 18:17 (vor 6771 Tagen) @ Peter Molter

Hallo Peter,

vieles wurde ja schon geschrieben dazu. Hier noch folgende Anmerkung. Auch BR haben nicht grundsätzlich das Recht an allen Seminaren welchen nach § 36 (7) bzw. 37 (6) ausgeschrieben sind teilzunehmen. Dieses gilt besonders bei solchen besonderen Themen. Hier sagt die Rechtsprechung folgendes:

1. Es muss einen begründeten Bedarf geben.
2. Es muss das in den Seminaren vermitteltes Wissen im BR-Gremium an ander BR-Mitglieder weitergegeben werden. Also interne Weitervermittlung.

Bei SchwbV muss nicht unbedingt eine Maßnahme nach § 96 (4) SGB IX ausgeschrieben sein, ist aber besser. Die SchwbV muss die Notwendigkeit im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit begründen. Also Notwendigkeit weil ein Schwb von einem solchen Thema betroffen ist.

Ich rate stets dazu, rechtzeitig dem AG den Teilnahmewunsch mitteilen und entsprechend begründen.

Z.B. .... ich beabsichtige an der Maßnahme xy teilzunehmen. Die Notwendigkeit im Rahmen meiner Mandatstätigkeit, meinen Aufgaben gem. § 95 ist gegeben/notwendig (ggf. kurze weitere Begründung). Die Kosten hat gem § 96 (4) der AG zu tragen. Sollte ich bis zum xx.xx.xx (ca 8-14 Tage Zeit einräumen) keine negative Aussage haben gehe ich davon aus, dass von Seiten des AG keine Bedenken bestehen.

Ist ein belegbarer Grund gegeben und der AG verweigert die Kostenübernahme, muss man vor dem Arbeitsgericht die Teilnahme bzw. die Kostenübernahme beklagen.


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