Änderungen im SGB IX? (Lektüre / Gesetze)

Jule, Brandenburg, Friday, 25.10.2013, 23:22 (vor 3807 Tagen)

Einen schönen guten Abend an alle Kolleginnen und Kollegen,

gem. § 96 Abs. 4 SGB IX wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt, wenn in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig.

Diese Regelung kennen wir sicherlich alle zur Genüge, insbesondere wenn wir uns mit den Dienststellenleitern, Abteilungsleitern und/oder leitende Persönlichkeiten wegen unserer "Zeitanteile für die SbV" auseinandersetzen.

Auch ich befinde mich in dieser Diskussion seit geraumer Zeit. Nunmehr wurde mir mitgeteilt, dass eine Änderung im SGB IX zu diesem Passus avisiert ist und die SbV´en positivere Regelungen erfahren sollen. Ich wurde aufgefordert Änderungen abzuwarten und dann erneut anzufragen.

Hat davon schon jemand mal was gehört> In den Medien oder auf sonstigen Veranstaltungen und auch hier im Forum habe ich dazu noch nichts gelesen. Ich denke diese Aussage ist eine Hinhaltetaktik.

Über jedwede Rückmeldung freue ich mich.:-)

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Herzliche Grüße

Jule


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