Änderungen im SGB IX? (Lektüre / Gesetze)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 26.10.2013, 16:38 (vor 3835 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

» gem. § 96 Abs. 4 SGB IX wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch
» freigestellt, wenn in den Betrieben und Dienststellen in der Regel
» wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind; weiter gehende
» Vereinbarungen sind zulässig.
Stimmt. Siehe hier:
http://www.schwbv.de/pdf/Antrag-auf-Vollfreistellung.pdf

» Auch ich befinde mich in dieser Diskussion seit geraumer Zeit. Nunmehr
» wurde mir mitgeteilt, dass eine Änderung im SGB IX zu diesem Passus
» avisiert ist und die SbV´en positivere Regelungen erfahren sollen.
In "Lobbykreisen" sprich Gewerkschaft, aber leider auch Arbeitgeberverbände wird tatsächlich darüber diskutiert. Der Tenor dürfte dir klar sein - oder>

» Ich wurde aufgefordert Änderungen abzuwarten und dann erneut anzufragen.
Dann musst du noch einige Jahre warten, denn vom diskutieren bis hin zur Verkündung als Gesetz vergehen Jahre. Und ob dann eine Verbesserung der Freistellungsregelung erfolgt ist völlig offen.

» Hat davon schon jemand mal was gehört>
Wenn du regelmäßig auf die Startseite schaust, dann wären dir im Sommer die Infos zur Novellierung bereits aufgefallen. Auch mit der Suchfunktion auf der Startseite würdest du fündig. ;-)

» In den Medien oder auf sonstigen
» Veranstaltungen und auch hier im Forum habe ich dazu noch nichts gelesen.
Bei ver.di und in der IG Metall läuft die Diskussion in den bezirklichen und überbezirklichen Arbeitskreisen. Leider ist die Öffentlichkeitsarbeit der beiden etwas dürftig.

» Ich denke diese Aussage ist eine Hinhaltetaktik.
Ja, sehe ich auch so.

Und nun guck mal auf die Startseite und lies die 15te Meldung ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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