Freistellung von Mehrarbeit (Freistellung)

uw58, Monday, 16.12.2013, 18:40 (vor 3791 Tagen)

Ich bin seit 1974 bei einem Amtsgericht beschäftigt, 55 Jahre alt und habe seit 2002 einen GdB von 50 -unbefristet seit 2012 -. Ich habe am Freitag meine zuständige Gruppenleiterin -zuständige Verwaltungsmitarbeiterin - gebeten mich von Mehrarbeit freizustellen. Ich habe als Teilzeitkraft mit 75 % einen erheblich höheren Bestand als eine Ganztagskraft. Heute wurde mir gesagt, dass eine Freistellung von Bereitschaftsdienst sofort möglich sei, ich jedoch für die Freistellung von Urlaubsvertretungen und Krankheitsvertretungen ein ärztliches Attest vorlegen müsse, aus dem sich ergibt, dass bei mir eine Minderbelastbarkeit vorliegt. Dies sei bei mir und meiner Erkrankung erforderlich. Stimmt das wirklich> Darf ein Arbeitgeber bei dem einen AN so vorgehen und bei dem Anderen so> Ist GdB 50 nicht gleich GdB 50>
Liebe grüße ulrike


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