Freistellung von Mehrarbeit (Freistellung)

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 19:12 (vor 3791 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

lese gerade im geänderten Profil, dass Du wohl Mandatsträger bist.

Daher dann hier diese Auskunft.

Mehrarbeit ist lt. SGB IX und BAG Rechtsprechung die Arbeitzeit > 8 Std. Alles andere also auch das welches Du hier ansprichst fällt unter § 81 Abs 4 SGB IX.

Dazu müsstest Du dem AG ein Artest virlegen, dass das gefordert aus Gründen der Behinderung nicht möglich wäre.

Lese dazu auch einmal hier!


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