Freistellung von Mehrarbeit (Freistellung)
Hallo,
lese gerade im geänderten Profil, dass Du wohl Mandatsträger bist.
Daher dann hier diese Auskunft.
Mehrarbeit ist lt. SGB IX und BAG Rechtsprechung die Arbeitzeit > 8 Std. Alles andere also auch das welches Du hier ansprichst fällt unter § 81 Abs 4 SGB IX.
Dazu müsstest Du dem AG ein Artest virlegen, dass das gefordert aus Gründen der Behinderung nicht möglich wäre.
Lese dazu auch einmal hier!