Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

Sima, Friday, 03.01.2014, 19:27 (vor 3769 Tagen)

Hallo,

wenn sich eine Schwerbehinderte initiativ bewirbt, ohne dass ein freier Arbeitsplatz im Sinne des 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX vorliegt, muss dann die Bewerbung gemäß § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX auch an die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich weitergeleitet werden>

Falls ja, bräuchte ich bitte Kommentarliteratur und/oder Rechtsprechung hierzu.

Ich danke im Voraus!


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