Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)
Hallo,
wenn sich eine Schwerbehinderte initiativ bewirbt, ohne dass ein freier Arbeitsplatz im Sinne des 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX vorliegt, muss dann die Bewerbung gemäß § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX auch an die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich weitergeleitet werden>
Falls ja, bräuchte ich bitte Kommentarliteratur und/oder Rechtsprechung hierzu.
Ich danke im Voraus!