Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)
Das heißt, dass auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätze, die unter § 73 Abs. 3 SGB IX fallen, unverzüglich an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet werden müssen, ja> Steht dazu vielleicht auch etwas im Düwell oder Knittel> Danke!