Zusatzurlaub in der Zeiterfassung (Zusatzurlaub)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 04.02.2014, 20:10 (vor 3757 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Hallo liebe Forumsleser,
» » bei uns wird die Zeiterfassung umgestellt. Bisher wurde der Zusatzurlaub
» » für Schwerbehinderte Menschen im allgemeinen Urlaub mit eingereichnet
» ohne
» » gesonderte Kennzeichnung.
» Genau so muss es sein!
»
Hallo,
ich verstehe die Frage so, das der Zusatzurlaub ohne besondere Kennzeichnung auf den Jahresurlaub aufgerechnet wurde. Also Tarifurlaub plus zusätzlicher Erholungsurlaub = Gesamturlaubsdauer.
Ich halte die neue Regelung (besondere Kennzeichnung auf dem Urlaubsantrag und damit besondere Erfassung) für nicht rechtsgültig.Beides ist Erholungsurlaub
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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