Freistellung 1. Stelli (Freistellung)

jalbrech, Hessen, Friday, 07.02.2014, 07:40 (vor 3738 Tagen)

Hallo liebe Forumteilnehmer,
Ich habe eine ungewöhnliche Frage.
Vorweg die §§ 95 und 96 SGB IX ist mir bekannt.
Bei uns im Unternehmen gibt es im Moment 280 Schwerbehinderte und Gleichgestellte Mitarbeiter.Es kommen jeden Monat vier neue hinzu.
Nun meine Frage: Gibt es außer der Zeitweiligen Freistellung beim heranziehen und erledigen von Aufgaben des 1 Stell. eine Möglichkeit für eine Vollzeitfreistellung.
Die Arbeitszeit meinen ersten Stellis beträgt 5,5 Std.
Ich wäre für einen Praktischen hinweis dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
jalbrech

PS: Allen ein schönes Wochende


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