Freistellung 1. Stelli (Freistellung)
Hallo,
es gibt keinen exakten weitergehenden Freistellungsanspruch. Das muß im jeweiligen Einzelfall anhand der dargelegten Arbeitsbelastung mit dem AG geregelt werden, ob es für einen Stelli eine pauschale Freistellung gibt.
Ich halte es zwar für grundsätzlich berechtigt (Wir haben bei 220 sbM 1,6 Freistellungsanteil, dazu kommt bei uns beiden noch BR-Mandat), bin aber nicht dein AG.
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&Tschüß
Wolfgang