BEM + §5(1) EntgFG (BEM)

ferluipear, Hamburg, Friday, 14.02.2014, 09:32 (vor 3750 Tagen)

Hi,
eine meiner SB's bekam ein Schreiben, in der ihr ein BEM angeboten wurde, wo ich ihr riet, dieses anzunehmen.
In der Woche erhielt sie ein weiteres Schreiben, in der darauf verwiesen wurde, dass sie häufiger 1-3 Tage krank ist. Daher prüfe man nach §5(1) EntgFG ob eine Bescheinigung ab dem ersten Tag der AU zu verlangen wäre.

Dann heißt es:
"Wir bitten Sie um schriftliche Stellungnahme, welche Gründe für die häufigen Kurzerkrankungen verantwortlich sind. Sollten wir bis zum ... keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie von einer Stellungnahme absehen."

Frist war 15 Tage.

Habt Ihr Erfahrung mit sowas>
Wie läuft sowas bei Euch>

Danke
ferlui

PS: Wir haben eine "kleine Personalabteilung" im Haus und eine Große in der Behörde. Dieses kam von der Großen. Diese zog wohl zurück. Jetzt soll sie sich gegenüber dem Chef der kleinen Perso erklären.
Vor dem BEM.

--
MfG
ferlui


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